Leistungen

Grundpflege

Bei uns dreht sich alles um das Wohlbefinden Ihres Körpers. Egal, ob es um die tägliche Körperpflege, die Unterstützung beim Ankleiden oder beim Essen und Trinken sowie zahlreichen anderen Hilfestellungen in Ihrer häuslichen Umgebung geht - wir sind für Sie da. In einem Beratungsgespräch legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, wobei wir Sie unterstützen können und beraten Sie auch zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.


Zu den Leistungen der Grundpflege gehören im Wesentlichen:


Grundpflege

Bei uns dreht sich alles um das Wohlbefinden Ihres Körpers. Egal, ob es um die tägliche Körperpflege, die Unterstützung beim Ankleiden oder beim Essen und Trinken sowie zahlreichen anderen Hilfestellungen in Ihrer häuslichen Umgebung geht - wir sind für Sie da. In einem Beratungsgespräch legen wir gemeinsam mit Ihnen fest, wobei wir Sie unterstützen können und beraten Sie auch zu allen Leistungen der Pflegeversicherung.


Zu den Leistungen der Grundpflege gehören im Wesentlichen:


Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst die medizinische Versorgung für Patienten, die z.B. auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters oder einer vorangegangenen Krankenhausbehandlung fachlich fundierte Hilfe benötigen.


Die Leistungen der Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen, nachdem Ihr Arzt deren Notwendigkeit begründet hat. Hierfür erstellt er eine Verordnung, die vom Pflegedienst bei Ihrer Krankenkasse eingereicht wird. Der Selbstkostenbeitrag entspricht dem gesetzlich geregelten Beitrag, wie auch bei der Rezeptgebühr üblich.
Verlassen Sie sich auf uns, um Ihnen die bestmögliche professionelle Pflege zu
bieten!


Medizinische Behandlungspflege umfasst z.B.:


Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst die medizinische Versorgung für Patienten, die z.B. auf Grund ihres fortgeschrittenen Alters oder einer vorangegangenen Krankenhausbehandlung fachlich fundierte Hilfe benötigen.


Die Leistungen der Behandlungspflege werden von der Krankenkasse übernommen, nachdem Ihr Arzt deren Notwendigkeit begründet hat. Hierfür erstellt er eine Verordnung, die vom Pflegedienst bei Ihrer Krankenkasse eingereicht wird. Der Selbstkostenbeitrag entspricht dem gesetzlich geregelten Beitrag, wie auch bei der Rezeptgebühr üblich.
Verlassen Sie sich auf uns, um Ihnen die bestmögliche professionelle Pflege zu
bieten!


Medizinische Behandlungspflege umfasst z.B.:


Hauswirtschaftliche Hilfen

Neben der Grund- und Behandlungspflege ist die Bewältigung des Haushalts oftmals eine große Belastung für den pflegebedürftigen Menschen.


Die Pflegeversicherung zahlt einen sogenannten Betreuung– und Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich ab Pflegegrad I, um bei der Haushaltsführung zu unterstützen. Davon abgesehen können natürlich auch weitere Hauswirtschaftsleistungen über den jeweiligen Pflegegrad oder privat abgerechnet werden.


Zu den Leistungen der Hauswirtschaft gehören z.B.:


Hauswirtschaftliche Hilfen

Neben der Grund- und Behandlungspflege ist die Bewältigung des Haushalts oftmals eine große Belastung für den pflegebedürftigen Menschen.


Die Pflegeversicherung zahlt einen sogenannten Betreuung– und Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich ab Pflegegrad I, um bei der Haushaltsführung zu unterstützen. Davon abgesehen können natürlich auch weitere Hauswirtschaftsleistungen über den jeweiligen Pflegegrad oder privat abgerechnet werden.


Zu den Leistungen der Hauswirtschaft gehören z.B.:


Betreuung

Auch für Menschen mit Demenz kann der Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich verwendet werden, um z.B. die Angehörigen zu entlasten und dem Pflegebedürftigen ein wenig Zeit zu widmen, in der er wertschätzend betreut wird.


Wir alle wissen, wie schön es ist, Zeit mit unseren Freunden oder der Familie zu verbringen. Viele unserer Kunden sind nicht mehr mobil oder bekommen kaum Besuch. Umso wichtiger ist gemeinsam verbrachte Zeit für sie.

Zu den Leistungen der Betreuung gehören z.B.:


Betreuung

Auch für Menschen mit Demenz kann der Entlastungsbeitrag von 125 Euro monatlich verwendet werden, um z.B. die Angehörigen zu entlasten und dem Pflegebedürftigen ein wenig Zeit zu widmen, in der er wertschätzend betreut wird.


Wir alle wissen, wie schön es ist, Zeit mit unseren Freunden oder der Familie zu verbringen. Viele unserer Kunden sind nicht mehr mobil oder bekommen kaum Besuch. Umso wichtiger ist gemeinsam verbrachte Zeit für sie.

Zu den Leistungen der Betreuung gehören z.B.:


Beratung

Ihr Maximed-Team ist für Sie da, wenn es um Beratung zu Pflegemaßnahmen geht!


Sind Sie Pflegeperson und erhalten Pflegegeldleistungen durch die Pflegekasse, sind Sie verpflichtet, in Abständen von 1/2 Jahr (PG 2 und 3) und einem ¼ Jahr (PG 4 und 5) einen Beratungsbesuch durch einen Pflegeberater oder einen Pflegedienst durchführen zu lassen. Diese Leistung ist ein Angebot der Pflegekassen und sollte pünktlich umgesetzt werden, um Kürzungen der Pflegegeldleistungen vorzubeugen.


Der Weg ist ganz einfach: Sie rufen uns an und vereinbaren einen Termin mit uns, zu dem wir zu Ihnen nach Hause kommen, um die Beratung durchzuführen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie die pflegerische Situation bewältigen können, empfehlen Ihnen ggf. geeignete Hilfsmittel und besprechen mit Ihnen, was vielleicht noch wichtig wäre.


Doch auch jedem Versicherten, der kein Pflegegeld bezieht, sondern Pflegesachleistungen, oder die sogenannten Kombileistungen, steht solch ein Beratungsgespräch zu.

Sprechen Sie uns einfach an – wir kommen zu Ihnen!Ihr Maximed-Team ist für Sie da, wenn es um Beratung zu Pflegemaßnahmen geht!


Beratung

Ihr Maximed-Team ist für Sie da, wenn es um Beratung zu Pflegemaßnahmen geht!


Sind Sie Pflegeperson und erhalten Pflegegeldleistungen durch die Pflegekasse, sind Sie verpflichtet, in Abständen von 1/2 Jahr (PG 2 und 3) und einem ¼ Jahr (PG 4 und 5) einen Beratungsbesuch durch einen Pflegeberater oder einen Pflegedienst durchführen zu lassen. Diese Leistung ist ein Angebot der Pflegekassen und sollte pünktlich umgesetzt werden, um Kürzungen der Pflegegeldleistungen vorzubeugen.


Der Weg ist ganz einfach: Sie rufen uns an und vereinbaren einen Termin mit uns, zu dem wir zu Ihnen nach Hause kommen, um die Beratung durchzuführen. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie die pflegerische Situation bewältigen können, empfehlen Ihnen ggf. geeignete Hilfsmittel und besprechen mit Ihnen, was vielleicht noch wichtig wäre.


Doch auch jedem Versicherten, der kein Pflegegeld bezieht, sondern Pflegesachleistungen, oder die sogenannten Kombileistungen, steht solch ein Beratungsgespräch zu.

Sprechen Sie uns einfach an – wir kommen zu Ihnen!Ihr Maximed-Team ist für Sie da, wenn es um Beratung zu Pflegemaßnahmen geht!


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